Februar 2010: Mietminderung wegen Radonbelastung Erstmals hat ein deutsches Amtsgericht einer Klägerin Recht gegeben, die wegen stark erhöhter Radonkonzentrationen in ihrer Wohnung gegen den Vermieter geklagt hatte. Durchschnittswerte von mehr 1.300 Bq/m3 in der Wohnung in Schlema/Sachsen wurden seitens des Gerichtes als ausreichender Grund angesehen, um die Rückzahlung von drei Monatsmieten als angemessen anzusehen. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Anstieg des Lungenkrebsrisikos durch erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden allgemein bekannt sei. Es bleibt abzuwarten, inwieweit weitere Klagen angestrengt und wie diese ggf. entschieden werden.