Mai 2011: Seit vielen Jahren empfehlen Bundesumweltministerium und das Bundesamt fÜr Strahlenschutz, die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Gebäuden auf 100 Bq/m3 zu begrenzen. Bei Überschreitung dieses Wertes sollten Maßnahmen zur Reduzierung der Radonwerte erwogen werden; die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist hierbei zu beachten. Seit neuestem besteht die Möglichkeit, Über die KfW-Bank fÜr „bauliche Maßnahmen zur Verhinderung oder Reduzierung der Radonkonzentration in der Raumluft“ Fördermittel (Darlehen) zu beziehen. Die KfW-Bank prÜft, ob die geplanten Maßnahmen die formalen Anforderungen der betreffenden Programme erfÜllen, die finanzielle Abwicklung erfolgt stets Über die Hausbank.