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Italien

Messkampagnen und Projekte

FÜr die Provinz SÜdtirol existiert eine vollständige Radonkarte, die von der Landesumweltagentur Bozen zusammengestellt wurde. Basis bilden Messungen in ca. 3.250 Gebäuden mit Festkörperspurdetektoren im Winterhalbjahr (September - März) im Erdgeschoss. Die Messwerte wurden anschließend bezÜglich der Jahreszeit korrigiert. Der daraufhin sich ergebende Mittelwert in SÜdtirol liegt 170 Bq/m3 (im Erdgeschoss).

Vergleichbare Messungen im Gesamtgebiet Italiens ergaben einen Wert von 70 Bq/m3; hierin sind jedoch Messungen aus allen Etagen enthalten! Es zeigte sich, dass in SÜdtirol ca. 11 % der Häuser Radonkonzentrationen Über 400 Bq/m3 und ca. 2 - 3 % der Gebäude Werte Über 1.000 Bq/m3 aufwiesen. Der kartographischen Darstellung liegt eine Klassifizierung der Gemeinden aufgrund des 75 Perzentils zugrunde. Die Bewertung in die "gering", "leicht", "mittel" und "höher belastet" ist noch vorläufig und vorbehaltlich einer noch ausstehenden landesweiten Bewertung. Alternativ werden auch Rasterkarten (Elementgröße: 6 x 5 km) mit einer Zuordnung der georeferenzierten Messpunkte bzw. -ergebnisse zu den einzelnen Rasterelementen erstellt.

Parallel zu den Radonmessungen wurden in Einzelfällen Sanierungen durchgefÜhrt. Hierbei konnte oftmals mittels einfacher und kostengÜnstiger Maßnahmen die Radonkonzentration deutlich abgesenkt werden.

Gesetzliche Regelungen
In Italien existiert bislang keine gesetzliche Regelung bezÜglich der Radonkonzentration in Wohnräumen. Auch die Werte der EU-Empfehlung 90/143/Euratom sind nicht Übernommen werden; eine Ausnahme stellt hier lediglich die Provinz Veneto dar.

Es ist aber geplant, landesweite Radonkarten zu erstellen. Zu diesem Zweck werden statistische Kriterien erarbeitet, die eine Grundlage fÜr die Identifizierung von Radongebieten darstellen sollen.

Derzeit ist nur eine gesetzliche Regelung zur Radonkonzentration am Arbeitsplatz in Kraft, die zwei Eingreifschwellen kennt. FÜr Pflichtschulen, Kinderhorte und -gärten gilt ein Wert von 500 Bq/m3 im Jahresmittel, der nicht Überschritten werden darf. Bei anderen Arbeitsplätzen soll eine Strahlenexposition von 3 mSv/a eingehalten werden.

 

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